17.04.2019 | Pressemitteilung zum Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Aufruf für aktives Wahlrecht bei der Europawahl am 26. Mai 2019!
AG Selbst Aktiv begrüßt das Urteil vom Bundesverfassungsgericht v. 15.4.19!
Aufruf für aktives Wahlrecht bei der Europawahl am 26. Mai 2019!
Es ist geschafft, endlich können auch Menschen, die unter Vollbetreuung ihrer Angelegenheiten stehen sowie Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind , bei der Europawahl am 26. Mai ihr aktives Wahlrecht ausüben!