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Aktuelles

17.04.2019 | Pressemitteilung zum Urteil vom Bundesverfassungsgericht

Aufruf für aktives Wahlrecht bei der Europawahl am 26. Mai 2019!

AG Selbst Aktiv begrüßt das Urteil vom Bundesverfassungsgericht v. 15.4.19!

Aufruf für aktives Wahlrecht bei der Europawahl am 26. Mai 2019!

Es ist geschafft, endlich können auch Menschen, die unter Vollbetreuung ihrer Angelegenheiten stehen sowie Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind , bei der Europawahl am 26. Mai ihr aktives Wahlrecht ausüben!

Dazu erklärt der Bundesvorsitzende Karl Finke:Es ist geschafft, endlich können auch Menschen die unter Vollbetreuung ihrer Angelegenheiten stehen sowie Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind bei der Europawahl am 26. Mai ihr aktives Wahlrecht wahrnehmen! Das begrüßen wir außerordentlich, lange hat Selbst Aktiv hierfür seine Forderungen artikuliert!

Auf diesem Weg wird das vornehmste Recht im demokratischen Staat seine Umsetzung finden! Das ist eine gute Nachricht für die Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft!

Jetzt rufen wir die mehr als 80 000 Menschen auf, ihr aktives Wahlrecht auszuführen. „Beteiligt Euch bei der Europawahl und setzt mit Eurer Stimme ein Zeichen für ein solidarisches und inklusives Europa!


Hintergrund: Bereits seit 2012 hat die AG Selbst Aktiv sich intensiv und mit großem Engagement durch Initiativen und Forderungspapieren für die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse eingesetzt. Unsere Initiative aus 2012 mündete in die Bundesratsinitiative 49/13 der damaligen Sozialministerin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz . Letztlich flossen hierzu fachliche Ergänzungen für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen im Koalitionsvertrag ein.