Die Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz hat eines deutlich gezeigt: Während Wirtschaftsverbände vor allem vor Kosten, Bürokratie und rechtlichen Risiken warnen, machen Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände deutlich, dass Barrieren jeden Tag echte Teilhabe verhindern.
Aus unserer Sicht als Selbst Aktiv gilt:
Barrierefreiheit ist kein Sonderwunsch. Sie ist ein Menschenrecht.
Seit Jahrzehnten wird auf Freiwilligkeit gesetzt. Das Ergebnis erleben Menschen mit Behinderungen täglich: unzugängliche Geschäfte, fehlende digitale Barrierefreiheit, mangelnde Informationen in verständlicher Form und Hürden bei der Nutzung von Dienstleistungen.
Besonders kritisch sehen wir die zahlreichen Ausnahmen im Gesetzentwurf. Wer sich jederzeit auf eine angeblich „unverhältnismäßige Belastung“ berufen kann, muss Barrieren am Ende nicht beseitigen. Damit droht Barrierefreiheit erneut aufgeschoben zu werden.
Wir unterstützen daher die Forderungen der Behindertenverbände und Menschenrechtsexpertinnen und -experten:
- Streichung pauschaler Ausnahmen und der weitreichenden Berufung auf Unverhältnismäßigkeit
- Wirksame Rechtsdurchsetzung statt bloßer Feststellungsklagen
- Verbesserungen bei der Beweislast für Betroffene
- Längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen
- Mehr Verbindlichkeit statt freiwilliger Selbstverpflichtungen
- Konsequente Umsetzung von Barrierefreiheit in Verwaltung, Digitalisierung und Privatwirtschaft
Auch beim Zutritt mit Assistenzhunden besteht weiterhin Handlungsbedarf. Bestehende Rechte müssen bekannt gemacht und tatsächlich durchgesetzt werden. Menschen mit Assistenzhund dürfen nicht immer wieder um ihre Teilhabe kämpfen müssen.
Besonders bemerkenswert ist die Aussage des Handelsverbandes Deutschland, wonach bei rund 50 Millionen Kundenkontakten pro Tag und einem Anteil von etwa 16 Prozent Menschen mit Behinderungen rechnerisch rund acht Millionen potenzielle Anspruchsteller täglich betroffen sein könnten. Diese Zahl wird als Begründung gegen weitergehende Verpflichtungen angeführt. Tatsächlich verdeutlicht sie jedoch etwas völlig anderes: die enorme gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Menschen mit Behinderungen als Kundinnen und Kunden.
Wer auf acht Millionen potenzielle Kundinnen und Kunden pro Tag verweist, beschreibt nicht in erster Linie ein Kostenrisiko, sondern eine enorme Kaufkraft und einen großen Markt. Barrierefreiheit ist deshalb nicht nur eine Frage von Menschenrechten und Teilhabe, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Investition. Werden Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet, lassen sich spätere Anpassungen und damit verbundene Mehrkosten vermeiden. Gute Barrierefreiheit schafft Zugang, stärkt die Kundenzufriedenheit und nützt letztlich allen.
Positiv bewerten wir zugleich das von der SPD vorgelegte Positionspapier für einen starken Sozialstaat und die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Viele der dort formulierten Ansätze gehen in die richtige Richtung: mehr Selbstbestimmung, bessere Teilhabe, stärkere Rechte und eine inklusive Gesellschaft, die niemanden zurücklässt.
Wir hoffen, dass sich diese Grundsätze und Zielsetzungen auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Behindertengleichstellungsgesetz wiederfinden und dort konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bewirken.
Teilhabe darf nicht davon abhängen, ob Barrierefreiheit gerade wirtschaftlich bequem erscheint. Eine inklusive Gesellschaft braucht verbindliche Regeln, wirksame Rechte und den politischen Mut, diese auch durchzusetzen.
Nichts über uns ohne uns.
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