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Aktuelles

19.08.2019 | Pressemitteilung

Offene Klausur zum BTHG war ein voller Erfolg!

Jetzt die positiven Punkte im BTHG in der breiten Öffentlichkeit kommunizieren - Menschen mit Behinderungen sind im Teilhabe und Gesamtplanverfahren direkt beteiligt! Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende, Karl Finke:

„Diese über Jahre gestellte Forderung von Selbst-Aktiv, gilt es nun lautstark in der breiten Öffentlichkeit zu kommunizieren. Inklusion und Partizipation sind Grundpfeiler in einer demokratischen Gesellschaft, wo
Mitentscheidung der Menschen mit Behinderungen zu selbst bestimmtem Leben in der Gemeinschaft führt“. [...]


Der Einladung des Bundesvorstands am 10.August nach Erfurt waren über 20 Selbstaktivisten*innen aus den Ländern u. Bezirken gefolgt um zu erfahren, wie sich der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX für Menschen mit Behinderungen ab 2020 gestalten wird.


Unter der Leitung des fachkundigen Referenten , Detlev Jähnert wurde das Bundesteilhabegesetz und der aktuelle Stand erläutert. Im Nachgang des Vortages diskutierten die Anwesenden ausführlich über die künftigen Herausforderungen und die damit verbundenen Chancen und möglichen Risiken, die sich für Menschen mit Behinderungen eröffnen. Hierbei ist festzustellen, dass die Länder und Kommunen sehr unterschiedlich auf die anstehenden Veränderungsprozesse vorbereitet sind. Zukünftig benötigen noch mehr Menschen mit Behinderungen deshalb ein vollumfängliches Beratungsangebot, welches auch über die Erweiterten unabhängigen Teilhabeberatungsstellen kostenfrei gewährleistet werden kann. Die maßgeblichen Veränderungen sind zukünftig die Teilhabepläne , die im §19 des BTHG geregelt sind.


Dieser ist darauf ausgerichtet, den Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zügig, wirksam, wirtschaftlich und auf Dauer zu ermöglichen. Dabei sichert der leistende Rehabilitationsträger durchgehend das Verfahren. Die Leistungsberechtigten können von dem leistenden Rehabilitationsträger Einsicht in den Teilhabeplan nach § 25 des Zehnten Buches verlangen.


In allen Gespräche müssen die Leistungsempfänger eingebunden sein, zustimmen und dies muss dokumentiert werden. Im Verständnis bedeutet das, eine neue Zuverlässlichkeit im Verhältnis Leistungsträger und Empfänger.

Im Besonderen erschließt sich hieraus, dass im Zuge der Änderungen die Menschen mit Behinderungen weitreichend in den Beteiligungsprozess eingebunden sind.Das ist auch eine Forderung von Selbst Aktiv, die wir über viele Jahre in den unterschiedlichen Gremien unserer SPD angezeigt haben.


Die AG Selbst Aktiv bleibt am Ball! Wir werden die gewonnen Erkenntnisse in unsere Gremien spielen und dafür Sorge tragen, die positiven Aspekte, die im künftigen SGB IX gesetzeskonform werden in die breite Öffentlichkeit zu kommunizieren.