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Foto: Konstruktionsmechaniker arbeitet in Metallwerkstatt der Union Sozialer Einrichtungen (USE) an einem Modell des Reichstages.
dpa
26.01.2021 | Pressemitteilung

Eingliederungshilfe top – Impfplan flop

In Deutschland gibt es rund 900 Inklusionsbetriebe mit rund 30.000 Beschäftigten, davon rund 13.000 schwerbehinderte Menschen. Mit dem Corona-Teilhabe-Fonds erhalten die genannten Institutionen und die dort arbeitenden oder begleiteten Menschen die notwendige Unterstützung zur Bewältigung der Krise.

Menschen mit Behinderungen treffen Kontaktbeschränkungen besonders hart. Soziale Einrichtungen können ihre Dienste vielfach nicht wie gewohnt anbieten. Um Teilhabe und soziale Dienste in der Krise bestmöglich zu unterstützen und ihre Existenz auch für die Zukunft zu sichern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Initiative des Bundesministers, Hubertus Heil, bereits gehandelt: Trotz eingeschränkter Möglichkeiten, Dienstleistungen anzubieten, wurden Zuschüsse weiter gewährt. Zudem wurde ein Investitionskredit für kommunale und soziale Unternehmen über die KfW sowie Überbrückungshilfen angeboten.

„Das ist ein sehr guter Schritt“, sagt Karl Finke, der Bundesvorsitzende der AG Selbst Aktiv.

„Wir dürfen in der Pandemie nicht die Menschen aus den Augen verlieren, deren berufliche und gesellschaftliche Teilhabe besonders voraussetzungsvoll ist. Sie hängt maßgeblich von Einrichtungen wie Inklusionsunternehmen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Sozialunternehmen ab, deshalb begrüßen wir diese Maßnahmen.“

Seit Jahresanfang 2021 können Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen zusätzliche Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds beantragen, um entstandene Schäden auszugleichen. Der Deutsche Bundestag hat im letzten Jahr beschlossen, diesen Einrichtungen 100 Millionen Euro für die Bewältigung der Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen. Das BMAS hat dazu im Dezember 2020 eine Richtlinie erlassen.

Leider läuft es aber nicht in allen Bereichen bisher so.

Um sich vor Corona zu schützen, verlassen viele Menschen mit einer Behinderung seit Monaten kaum noch das Haus. Aufgrund ihrer Erkrankungen sind sie stark gefährdet. Ihre einzigen Kontakte zur Außenwelt sind Videoschalten und der Besuch der Assistenz- und Pflegekräfte. Trotz der hohen Gefahr durch Corona werden sie in der Impfverordnung von Jens Spahn nicht berücksichtigt.

„Das ist ein unhaltbarer Zustand“, sagt Karl Finke.

„Selbst die ständige Impfkommission hat hier empfohlen, diesen Personenkreis im Impfplan vorzuziehen, dies ist aber weiterhin durch das Bundesgesundheitsministerium nicht vorgesehen. Man darf doch nicht bestraft werden, wenn man eigenständig und nicht in einer Pflegeeinrichtung lebt!

Hier muss sich dringend etwas ändern, damit ein selbstbestimmtes Leben wieder möglich wird“, fordert Karl Finke.